Kosten - Naturheilpraxis im Steigerwald - Praxis für Psychotherapie

Naturheilpraxis im Steigerwald

Praxis für Psychotherapie

Naturheilpraxis im Steigerwald

Naturheilpraxis
im
Steigerwald

Psychotherapie Praxis

Direkt zum Seiteninhalt

Honorar und Dauer


Praxis für Selbstzahler
Die Praxis für Psychotherapie ist eine Praxis für Selbstzahler, das bedeutet, der Patient bezahlt die Sitzungen selbst.
Das Honorar wird individuell vereinbart und kann telefonisch erfragt werden.

Hinweise zu Abrechnungsmöglichkeiten gesetzlicher oder privater Krankenkassen, Krankenzusatzversicherungen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften finden sie weiter unten.
Wenn Sie einen Kassen zugelassenen Therapeuten suchen: https://www.116117.de

Anzahl und Frequenz der Sitzungen
Die Anzahl und die Frequenz der Therapiesitzungen ist Abhängig von Ihren Beschwerden, dem persönlichen Bedarf und Ihrer individuellen Lebenssituation.

Dauer und Kosten der Sitzungen:
Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
Die Höhe des Honorars wird individuell vereinbart.

Rechnung und Bezahlung
Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung. Die Umsätze aus Leistungen als Heilpraktiker für
Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Bezahlung des Honorars erfolgt jeweils nach Sitzungsende oder nach Vereinbarung.

Termine und Terminabsagen
Alle Termine werden auf Anfrage des Patienten vereinbart. Die Praxis für Psychotherapie ist eine Bestellpraxis und die Termine werden speziell für einen bestimmten Patienten reserviert. Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit der Termin noch anderweitig vergeben werden kann. Sollte der Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird das volle Honorar berechnet.

Das Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und soll Ihnen einen ersten Einblick in die Therapiemöglichkeiten für Ihre Beschwerden bieten. Wenn die "Chemie" stimmt und Sie ein gutes Bauchgefühl haben, können wir das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

Zu Beginn 1x pro Woche
Am Anfang der psychotherapeutischen Behandlung ist zumeist eine Frequenz von 1 Sitzung pro Woche ratsam.
Studien haben gezeigt, dass bei dieser Frequenz der beste Therapieerfolg zu erwarten ist.

Später 14 tägige Sitzungen
Wenn sich eine Besserung des Befindens einstellt und sich die Symptome verringern, kann auf die Frequenz von 1 Sitzung in 2 Wochen umgestellt werden und dann weiterhin Schrittweise die Frequenz verringert werden.

Abschluss der Psychotherapie
Die Psychotherapie sollte nach abklingen der Symptome durch eine  Abschlußphase gut und gesund beendet werden. In dieser Phase können die Fortschritte und Erfolge gewürdigt werden und die neue Zeit nach der Therapie geplant und begrüßt werden.

Dauer der Psychotherapie
Die Dauer der Psychotherapie richtet sich hauptsächlich nach den Beschwerden und Symptomen des Patienten.
Bei einer Kurzzeittherapie rechnet man mit ca. 5- 20 Sitzungen. Für eine Langzeittherapie werden oft mehr als 25 Sitzungen benötigt. Die Dauer der Psychotherapie ist auch abhängig von der Motivation und Mitarbeit des Patienten. Durch eine gute Mitarbeit und Motivation des Patienten, kann sich die Dauer der Therapie verkürzen und dadurch können sich auch die Kosten verringern.

Abrechnung mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und anderen Institiutionen

Wenn Sie einen Kassen zugelassenen Therapeuten suchen: https://www.116117.de

Private Krankenkassen
Bei privaten Krankenkassen können die Rechnungen über Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie zur Erstattung eingereicht werden, insofern dies Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist.
Informieren Sie sich bitte hierzu vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.

Private Krankenzusatzversicherungen
Bei privaten Krankenzusatzversicherungen können die Rechnungen über Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie zur Erstattung eingereicht werden, insofern dies Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist.
Informieren Sie sich bitte hierzu vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung.

Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie in der Regel nicht.
Informieren Sie sich bitte hierzu vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Beihilfe im Krankheitsfall (z.B. für Beamte)
Beihilfestellen für Beamte übernehmen die Kosten der Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie in der Regel nicht.
Informieren Sie sich bitte hierzu vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle.

Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften (BG) übernehmen die Kosten der Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie in der Regel nicht. Auf Antrag können jedoch auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Informieren Sie sich bitte hierzu vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.


Zurück zum Seiteninhalt